Der Wahrheitsjäger

Ein Titel der Ghostwriterin Shirley Michaela Seul ist Tamer Bakiners Buch "Der Wahrheitsjäger"

 

Tamer Bakiner, ein international tätiger Detektiv für Wirtschaftskriminalität, ermittelt in den Kreisen der Superreichen. Dabei stellt er auch spektakuläre Methoden vor, die meinen Blick auf die Welt verändert haben …

 

Hier geht’s zur Pirsch mit dem Wahrheitsjäger

Und hier eine kleine Fährte unter der Überschrift: Bitte verwanzen Sie meine Frau

Seitensprünge sind ein beliebtes Feld bei Detektiven. Als überwiegend Wirtschaftsdetektiv übernehme ich aktuell nur noch selten solche Aufträge, und dennoch öfter, als mir lieb ist. Es kommt immer wieder vor, dass mich Unternehmenschefs, Vorstände und Mitarbeiter in leitender Funktion, für die ich im Bereich der Wirtschaftskriminalität ermittelt habe, beiseite nehmen oder aus „privaten Gründen“ anrufen und dann mit ihrem Problem herausrücken: Ich glaube, meine Frau betrügt mich.

Gerade sehr erfolgreiche, beruflich hoch engagierte Männer sind manchmal, was Beziehungen betrifft, hilflos wie kleine Kinder am Geldautomaten, die den Code nicht kennen. Sie beherrschen die Verhaltensregeln außerhalb der Führungsetage, also im normalen Leben nicht. Da sie im Job häufig in Intrigen und Machtspiele verwickelt sind, übertragen sie das auf ihren Privatbereich. Und wissen sich bei einer Ungereimtheit oft nicht anders zu helfen, als mit einem Detektiv. Da fungiere ich hin und wieder auch als Psychologe und habe nicht wenigen geraten, die eine Totalüberwachung ihrer Ehefrau anstrebten: Vielleicht sprechen Sie erst mal mit Ihrer Frau.

Manchen Männern bereitet es Bauchschmerzen, wenn sie beruflich viel unterwegs sind. Was macht die Frau, allein zu Haus. Bleibt sie allein? „Können Sie vielleicht einige Kameras in meinem Haus installieren, die sind doch jetzt ganz klein, und ja, auch Wanzen, natürlich. Ich möchte gerne alles wissen, was meine Frau treibt, wenn ich nicht da bin, in Bild und Ton, das kann ich doch dann mit meinem Laptop von unterwegs abrufen, oder? Und ihr Auto soll auch abgehört werden, wenn Sie schon dabei sind. Ich wüsste auch gern, wohin sie fährt. Das ist doch machbar?“

Theoretisch ist so etwas möglich, und das wissen die Leute aus Film und Fernsehen. Aber es ist illegal. Was aber viele Eheleute nicht zu stören scheint, die immer wieder den Wunsch an mich herantragen, ihren Partner, also eigentlich den ihnen am nächsten stehenden Menschen, komplett zu verwanzen. Es bringt nichts, wenn ich meinen Kunden erkläre, dass sie damit ihre Beziehungsprobleme keinesfalls lösen. Also sage ich ihnen, dass sie einen Lauschangriff planen, der ins Gefängnis führen kann.

„Aber sie ist doch meine Frau.“

„Deswegen dürfen Sie sie trotzdem nicht abhören.“

„Gibt es denn gar keine Möglichkeit?“

„Doch.“

„Und das wäre?“

„Sie holen eine schriftliche Einverständniserklärung Ihrer Frau ein, dass sie einer Totalüberwachung zustimmt.“

„Sehr witzig.“

„So lautet das Gesetz.“
„Aber Sie sind doch Detektiv.“

„Genau deshalb halte ich mich daran.“
§ 201 des deutschen Strafgesetzbuches stellt die unbefugte Aufnahme des nicht öffentlich gesprochenen Wortes, zum Beispiel eines Gesprächs, auf einen Tonträger unter Strafe, ebenso die Verwendung einer solchen Aufnahme oder ihre Offenlegung gegenüber Dritten. Strafbar sind auch das unbefugte bloße Abhören des nicht öffentlich gesprochenen Wortes mit einem Abhörgerät und die öffentliche Mitteilung des aufgenommenen und abgehörten Wortes. Letztere ist aber nur strafbar, wenn sie berechtigte Interessen eines anderen beeinträchtigen kann. Sie ist nicht rechtswidrig bei Wahrnehmung überragender öffentlicher Interessen.

Da schon die heimliche Wortaufnahme – der Lauschangriff – gegen Art. 1 Abs. 1 GG verstößt, setzt ein befugtes Handeln eine besondere Rechtfertigung voraus, etwa eine gesetzliche Grundlage (§§ 100 a, b StPO und das sog. Abhörgesetz, Gesetz zu Art. 10 Grundgesetz, G 10) oder eine Ausnahmelage, so etwa beim Abhören einer Verabredung zu einer schweren Straftat.

Heutzutage gibt es Wanzen, sie sind so groß wie der Kopf einer Stecknadel. Wer illegal operiert, klebt sie von außen an eine Fensterscheibe und hört so alle Gespräche im Haus. Auch in Restaurants oder wann immer es darum geht, ein Gespräch zu belauschen, kommen diese kleinen Wanzen, man kennt das aus Film und Fernsehen, zum Einsatz. Jemand geht in einer Szene nah an dem Tisch vorbei, lässt etwas fallen, bückt sich oder bindet sein Schuhband, und klebt dabei die Wanze unter den Tisch. Solche Wanzen sind teuer, werden aber in Krimis nie eingesammelt. Beim Film haben sie Geld oder die Requisiteure sind vergesslich.

Ich selbst setze keine Wanzen ein. Aber manchmal eine Kamera, die in verschiedenen Accessoires versteckt ist. In der Zigarettenschachtel, im Feuerzeug, der Uhr, Krawattennadel. Oder im Kugelschreiber, der bei Bedarf auch schreibt. Im Gegensatz zum Lauschangriff ist eine Filmaufnahme vor Gericht unter Umständen verwertbar. Fotografieren ist auch erlaubt, wenn ein „berechtigtes Interesse“ besteht. Diese juristische Formulierung kann in vielerlei Hinsicht greifen. Im Großen und Ganzen gilt jedoch, dass alle Informationen, die illegal beschafft wurden, nicht gewertet werden und mehr noch: Sie sind strafbar. Streng genommen dürfte man also auch nicht fotografieren. Aber wenn man ein berechtigtes Interesse nachweisen kann, ist es in Ausnahmefällen gestattet. Das juristische berechtigte Interesse kann nicht beansprucht werden, wenn Sie einfach mal so wissen wollen, was in Nachbars Garten geschieht. Auch wenn Sie Ihr Interesse für berechtigt halten, der Gesetzgeber sieht das anders. Ich stelle häufig fest: Die Neugier treibt zuweilen absonderliche Blüten, so wie im nächsten Fall …

Teile diesen Beitrag

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert